Welche Kosten entstehen?
Die Kosten für eine 24 Stunden Betreuung zu Hause ergeben sich aus verschiedenen Kriterien und Voraussetzungen.
Hierbei werden die Preise insbesondere durch den Pflegegrad, die Intensivität der Betreuung am Patienten beeinflusst und des Weiteren durch die Erfahrung, Qualifikation , Sprachkenntnisse der Betreuungskraft beeinflusst.
Darüber hinaus wirkt sich der in Deutschland geltende gesetzliche Mindestlohn auf den Preis für eine 24 Stunden Betreuung zu Hause aus.
In jedem Fall erhalten Sie von uns mit den Personalvorschlägen ein genaues und transparentes Angebot.
Alle Leistungen werden monatlich und taggenau mit ordentlicher Rechnungsstellung abgerechnet. Die vertragliche Kündigungsfrist beträgt 14 Tage.
Um Ihnen einen Überblick über die Kosten zu verschaffen, haben wir für Sie eine Beispielkalkulation zusammengestellt.
Unsere Beispiel Berechnung / Kalkulation
- 2.800,00 Euro – Bruttokosten einer Betreuungskraft pro Monat
- -573,00 Euro | Abzüglich Pflegegeldlesitung ber PG 3
- -134,00 Euro – Abzüglich Verhinderungspflege 1612 Euro pro Jahr
- -333,00 Euro – Abzüglich Steuervorteile max. 4000 Euro pro Jahr
- 1.488,00 Euro – Effektive Kosten einer Betreuungskraft pro Monat
Hinweis!
* Das Verhinderungspflegegeld wird nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nach § 39 SGB XI bezahlt. Dazu muss die pflegebedürftige Person mindestens in den Pflegegrad 2 eingestuft und bereits mindestens sechs Monate in der eigenen Häuslichkeit gepflegt worden sein. Die Pflegeperson muss zeitweise verhindert sein und die Kosten der notwendigen Ersatzpflege müssen nachgewiesen werden. Der Betrag für die Verhinderungspflege kann bis zu 1.612 € pro Jahr betragen. Außerdem ist eine Aufstockung durch Umwandlung des Kurzzeitpflege-Budgets in Höhe von maximal 806 € (50 %) möglich, sodass insgesamt ein Betrag bis zu 2.418 € zur Verfügung stehen könnte. Lassen Sie sich von Ihrem Pflegeberater und/oder Ihrer Pflegekasse beraten. Die Betreuung in häuslicher Umgebung zählt zu den haushaltsnahen Dienstleistungen im Sinne von § 35a EstG. Auf Antrag kann die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, um 20 % (höchstens 4.000 Euro) der Aufwendungen des Steuerpflichtigen ermäßigt werden. Lassen Sie sich diesbezüglich von einem Steuerberater beraten.
24 Stunden Pflege - Betreuung zu Hause
Wir vermitteln polnische Pflegekräfte für eine “24-Stunden-Pflege” im eigenen Zuhause