Rechtliche Aspekte

Betreuungsfreunde® GmbH

Rechtskonforme Anstellungsart

Nur geprüfte und ausgewählte Partnerunternehmen

Wir arbeiten nur mit ausgewählten Partnerunternehmen in Osteuropa – ausschließlich nach dem Entsendegesetz – zusammen, damit die Betreuungskräfte legal vermittel werden können. Wir tauschen und regelmäßig aus und sind, soweit die Coronalage es zulässt, vor Ort, um sich bei den Partnerfirmen ihre Arbeitsweise sowie die Personalauswahl zeigen zu lassen, um sich noch besser vertrauen zu können. Durch die Massnahmen sichern wir für unsere Kunden die Qualität.
Rechtliche Aspekte

Entsendung nach EU-Recht

Über uns vermittelte Betreuungskräfte sind bei unseren europäischen Partnerunternehmen in ihrem Heimatland angestellt. Sie werden nach dem sogenannten Entsendegesetz für einen bestimmten Zeitraum (meist 2-3 Monate) nach Deutschland entsendet. Die Betreuungskräfte sind in ihrer Heimat krankenversichert und entrichten dort ihre Steuern und Sozialversicherungsbeiträge gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Wir lassen uns die ordnungsgemäße Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen durch das A1-Dokument immer bescheinigen. Dieses wird von der jeweiligen Sozialversicherungsbehörde nur bei Erfüllung der erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen ausgestellt und legitimiert die rechtskonforme Entsendung der Betreuungskräfte nach Deutschland. Wir können bei Bedarf die A1-Scheine jederzezeit zur Verfügung stellen.

Mindestlohn

Mindestlohn Am 1. Januar 2015 ist das Mindestlohngesetz in Deutschland in Kraft getreten und es greift auch für osteuropäische Betreuungskräfte. Bei allen unseren Kooperationspartnern werden die Regelungen streng eingehalten.

Schreiben Sie uns an:

karriere@betreuungsfreunde.de
Betreuungsfreunde-kontakt
030 – 46 06 36 95

Wir freuen uns auf Ihren Kontakt